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Das Team von nocware arbeitet am PC an der Umsetzung von Cybersicherheits-Strategien im Rahmen der neuen NIS2-Richtlinie zur Unterstützung von Unternehmen.

Jetzt handeln: NIS-Richtlinie als PDF

NIS2 gilt bereits. Handeln Sie jetzt, bevor Risiken entstehen. Sichern Sie sich unsere NIS2-PDFs mit allen Pflichten, Cybersecurity- und Compliance-Tipps.
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Bereit für den NIS2-Status Ihres Unternehmens?

NIS2 - Das sollten Sie wissen

Unternehmen müssen jetzt handeln: Die NIS2-Richtlinie legt neue EU-Sicherheitsstandards und klare Pflichten für Cybersecurity, IT-Sicherheit und Informationssicherheit fest. Besonders betroffen sind kritische Infrastruktur und wichtige digitale Dienste. Mit unseren NIS2-Ressourcen erhalten Sie einen klaren Überblick über den gesetzlichen Status sowie eine verständliche Aufbereitung von unseren Handlungsempfehlungen. 

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NIS2 betrifft auch Sie!

Die NIS2-Richtlinie betrifft alle. Besonders die, die Verantwortung für die Sicherheit digitaler Systeme tragen oder kritische Dienste bereitstellen. Die Zeit aktiv zu werden ist jetzt:

Verantwortliche für IT-Sicherheit und Cyberabwehr

Alle, die strategische oder operative Verantwortung für Cyberabwehr, Security Monitoring und IT-Sicherheit tragen, wie CISO oder IT-Security Manager.

 
Compliance- und Risikoverantwortliche

Personen, die Regelkonformität, Meldepflichten und Cyber Risk Management überwachen und umsetzen, wie Compliance Officer oder Risk Manager.

 
Geschäftsführung und Top-Management (CEOs, Vorstände)

Entscheidungsträger, die strategische Verantwortung für Cyberrisiken, Governance und die Einhaltung regulatorischer Anforderungen tragen müssen.

 
Unternehmen mit kritischer Infrastruktur

Betriebe in Energie, Transport, Gesundheits- oder Finanzwesen, deren digitale Systeme für das Funktionieren der Gesellschaft unverzichtbar sind.

 
Anbieter wichtiger digitaler Dienste und Prozesse

Unternehmen, die digitale Dienste für viele Nutzer bereitstellen oder zentrale Daten und Prozesse betreiben und daher unter die EU NIS2-Regulierung fallen.

 
Mittelständische und große Unternehmen ab 50 Mitarbeiter

Organisationen, die über genügend Größe und Komplexität verfügen, dass IT-Sicherheit, Endpoint Security und Incident Reporting zentral gesteuert werden müssen.

 

Schnell informiert: EU-NIS2-Directive auf einem Blick

 Mit unseren zwei NIS2-Downloads erhalten Sie sowohl einen klaren Überblick über alle Betroffenen der NIS2-Regelung, erforderliche Sicherheitsmaßnahmen, Meldepflichten und Verantwortlichkeiten als auch eine verständliche Aufbereitung mit konkreten Antworten auf zentrale Praxisfragen wie: 

Betroffene
Wer ist betroffen?
Sicherheitsmaßnahmen
Welche Maßnahmen müssen umgesetzt werden?
Meldepflichten
Was muss bei Cybervorfällen gemeldet werden?
Kontrolle
Wer kontrolliert das und welche Konsequenzen gibt es?

NIS2-PDF herunterladen und immer up-to-date bleiben.

 Holen Sie sich unsere PDFs zum EU-Cybersecurity Act mit allen Pflichten, Security-Monitoring-Tipps. 

Sie haben Fragen zur NIS-2-Richtlinie? Wir haben Antworten

Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zur EU-NIS2-Richtlinie: Pflichten, Meldeverfahren, Umsetzung, Cyberabwehr und Compliance Management – alles kompakt in einem Katalog. 

Was ist die NIS-2-Richtlinie?

Die NIS-2-Richtlinie ist eine EU-Cybersicherheitsrichtlinie, die höhere Sicherheitsstandards für Cybersecurity, IT-Sicherheit und Informationssicherheit festlegt. Sie richtet sich insbesondere an Unternehmen aus der kritischen Infrastruktur und wichtigen Wirtschaftssektoren. Ziel ist es, durch klare Anforderungen an Netzwerksicherheit, Cyber-Abwehr und Cyber Risk Management die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe zu erhöhen. Die Richtlinie ist Teil der europäischen Digitalstrategie und stärkt die Regulierung digitaler Sicherheit.

Wann tritt die NIS-2-Richtlinie in Kraft?

Die Richtlinie gilt auf EU-Ebene seit 2023 und wurde in NIS-2 Deutschland mit dem nationalen Umsetzungsgesetz verbindlich umgesetzt. Seitdem gelten neue Pflichten, Verantwortlichkeiten und Meldeverfahren für betroffene Unternehmen. Für viele Organisationen gelten konkrete Fristen zur Registrierung und zur Umsetzung der IT-Compliance-Anforderungen.

Was ist der Unterschied zwischen NIS und NIS-2?

NIS-2 erweitert die ursprüngliche NIS-Richtlinie deutlich: Mehr Branchen und Unternehmen fallen unter die Regulierung. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Cyber Risk Management, Security Monitoring und organisatorische Verantwortlichkeiten. Damit werden strengere EU-Sicherheitsstandards für Cybersecurity und IT-Sicherheit eingeführt.

Welche Meldepflichten gibt es bei NIS-2? Unternehmen müssen Cybervorfälle im Rahmen eines strukturierten Incident Reporting melden. Eine Frühwarnung erfolgt innerhalb von 24 Stunden, eine detaillierte Meldung in der Regel nach 72 Stunden. Diese Prozesse sind Teil eines umfassenden Compliance Managements und unterstützen die koordinierte Cyberabwehr. 
Wie kann mein Unternehmen die NIS-2 Richtlinie umsetzen? Die Umsetzung beginnt meist mit einem Security Assessment, um Risiken und Sicherheitslücken zu identifizieren. Darauf folgen Maßnahmen wie Endpoint Security, Threat Detection, Threat Intelligence und kontinuierliches Security Monitoring. Ergänzend sind ein Security Audit, klare Verantwortlichkeiten und ein strukturiertes Cyber Risk Management Teil einer nachhaltigen Sicherheitsstrategie.
Was passiert, wenn ein Unternehmen NIS-2 nicht erfüllt? Bei Verstößen gegen die NIS-2-Pflichten drohen erhebliche Sanktionen und hohe Bußgelder. Behörden können zusätzliche Auflagen erteilen und Unternehmen stärker kontrollieren. Deshalb gewinnt strukturiertes Compliance Management und konsequente IT-Compliance zunehmend an Bedeutung.
Wie unterstützt nocware Unternehmen bei der NIS-2 Compliance?

nocware unterstützt Unternehmen mit einem strukturierten Leitfaden zur NIS-2-Readiness. Dazu gehören Security Assessments, Security Audits, der Aufbau von Endpoint Security, Threat Detection und Security Monitoring. Zusätzlich hilft nocware beim Incident Reporting, beim Compliance Management und bei der nachhaltigen Umsetzung der NIS-2-Anforderungen und weiterer Vorgaben wie der DORA-Verordnung.